(InvZulG 2007)
Investitionszulagengesetz 2007

Ausfertigungsdatum: 15.07.2006


§ 15 InvZulG 2007 Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.