(InvZulBerG)
Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

Ausfertigungsdatum: 23.12.1974


§ 3 InvZulBerG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.