(InvStreitÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Ausfertigungsdatum: 25.02.1969


Eingangsformel InvStreitÜbkG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: