Integrationskurstestverordnung (IntTestV)
Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses

Ausfertigungsdatum: 09.04.2013


§ 2 IntTestV Anmeldung und Teilnahme

Anmeldung und Teilnahme erfolgen bei den nach § 20a der Integrationskursverordnung zugelassenen Prüfungsstellen.