Integrationskurstestverordnung (IntTestV)
Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses

Ausfertigungsdatum: 09.04.2013


§ 1 IntTestV Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für die skalierten Tests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“ nach § 17 Absatz 1 der Integrationskursverordnung.