(InhPapG)
Gesetz betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien

Ausfertigungsdatum: 08.06.1871


§ 3 InhPapG

Dasselbe gilt vom 15. Juli 1871 ab von ausländischen Inhaberpapieren mit Prämien, deren Ausgabe vor dem 1. Mai 1871 erfolgt ist, sofern dieselben nicht abgestempelt sind. ...