Ausfertigungsdatum: 22.12.2005
§ 4 InfoGesStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
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Name und Anschrift des Unternehmens, der Einrichtung zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit, des Haushalts und des Auskunftserteilenden,
- 2.
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bei Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich Name und Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 3.
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bei Haushalten zusätzlich Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen, Familienstand der in dem Haushalt lebenden natürlichen Personen sowie soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers.