Ausfertigungsdatum: 22.12.2005
Die Erhebungen werden bei höchstens 20.000 Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit sowie bei höchstens 12.000 Haushalten und den in diesen Haushalten lebenden Personen im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 durchgeführt. Die Erhebungseinheiten werden in einem mathematisch- statistischen Verfahren ausgewählt.