(InfElekAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin

Ausfertigungsdatum: 12.07.1999


§ 5 InfElekAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.