(IndMIsoPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)

Ausfertigungsdatum: 29.06.1993


Anlage IndMIsoPrV (zu § 7 Absatz 3) Muster

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1123 - 1124;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Seite 1
........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)

Herr/Frau...............................................................
geboren am ........................ in .................................
hat am ............................ die Prüfung zum anerkannten Abschluß

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
vom 29. Juni 1993 (BGBl. I S. 1117),
die zuletzt durch Artikel 27 der Verordnung vom 26. März 2014
(BGBl. I S. 274) geändert worden ist,

bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum .............................
Unterschrift ......................

(Siegel der zuständigen Stelle)



Seite 2

Ergebnisse der Prüfung Note
I. Fachrichtungsübergreifender Teil ............
1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln ............
2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln ............
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb ............

(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick
auf die am .......... in .......... vor ..........
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)

II. Fachrichtungsspezifischer Teil ............
1. Mathematische und naturwissenschaftliche ............
Grundlagen
2. Technische Kommunikation und Information ............
3. Verarbeitung der Dämm- und Hilfsstoffe ............
4. Organisation der Baustelle, Arbeitssicherheit ............
und Umweltschutz
5. Fachrichtungsspezifische Situationsaufgabe ............

(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick
auf die am .......... in .......... vor ..........
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ..........
freigestellt.“)

III. Berufs- und arbeitspädagogischer Eignung ............
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat
nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der
berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die
Prüfung am ........ in ........ vor ........ erbracht.