(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1054 – 1056)
Teil A: Zusatzqualifikation Systemintegration
Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Analysieren von
technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen |
- a)
-
Ist-Zustand von zu verbindenden Teilsystemen analysieren und auswerten und Systemschnittstellen identifizieren
- b)
-
technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Soll-Zustand festlegen
- c)
-
Lösungsvarianten zur Systemintegration erarbeiten, bewerten und abstimmen und dabei sowohl Spezifikationen berücksichtigen als auch technische Bestimmungen und die betrieblichen IT-Richtlinien einhalten
- d)
-
Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei Installationen und Systemerprobungen festlegen
| 8 |
2 | Installieren und
Inbetriebnehmen von
cyberphysischen Systemen |
- a)
-
mit Kleinspannung betriebene Hardwarekomponenten installieren und Softwarekomponenten konfigurieren
- b)
-
Systeme mittels Software zu einem cyberphysischen System vernetzen
- c)
-
Systeme mit Hard- und Softwarekomponenten in Betrieb nehmen
- d)
-
Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführen und dokumentieren
- e)
-
Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren
|
Teil B: Zusatzqualifikation Prozessintegration
Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Analysieren und Planen
von digital vernetzten Produktionsprozessen |
- a)
-
Produktionsprozesse analysieren
- b)
-
Anpassung der Produktion sowie der Handhabungs-, Transport- oder Identifikationssysteme planen
- c)
-
Prozessänderungen planen und hinsichtlich vor- und nachgelagerter Bereiche bewerten sowie die Zuständigkeiten im Team abstimmen
- d)
-
Spezifikationen, technische Bestimmungen und betriebliche IT-Richtlinien bei Prozessänderungen beachten
| |
2 | Anpassen und Ändern
von digital vernetzten Produktionsanlagen |
- a)
-
geplante Prozessabläufe simulieren
- b)
-
Auf- und Umbau von Produktionsanlagen und die datentechnische Vernetzung im Team durchführen
- c)
-
Steuerungsprogramme im Team ändern, testen und optimieren
| 8 |
3 | Erproben von
Produktionsprozessen |
- a)
-
Produktionsverfahren und Prozessschritte, logistische Abläufe und Fertigungsparameter erproben
- b)
-
Gesamtprozess kontrollieren, überwachen und protokollieren und prozessbegleitende Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- c)
-
Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
- d)
-
Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
- e)
-
Prozessvorschriften erstellen
| |
Teil C: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Modellieren von Bauteilen |
- a)
-
Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
- b)
-
für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
- c)
-
Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
| 8 |
2 | Vorbereiten von additiver Fertigung |
- a)
-
Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
- b)
-
3D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
- c)
-
verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
- d)
-
Maschine zur Herstellung einrichten
|
3 | Additives Fertigen von Produkten |
- a)
-
additive Fertigungsverfahren anwenden und Probebauteile erstellen und bewerten
- b)
-
Prozessparameter anpassen und optimieren
- c)
-
Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- d)
-
Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
- e)
-
Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
- f)
-
verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
|
Teil D: Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Planen von Änderungen
an Anlagen |
- a)
-
3D-Datensätze von Rohrleitungssystemen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen erstellen
- b)
-
branchenübliche Software zum Erstellen von Aufmaßen, auch auf Basis von Daten zum computergestützten Konstruieren (CAD-Daten), anwenden
- c)
-
Änderungsmaßnahmen anhand von 3D-Modellen planen
| 8 |
2 | Herstellen und digitales Nachbereiten von
Rohrleitungen, Profilen,
Anlagenteilen oder
Blechkonstruktionen |
- a)
-
Verfahren zur Fertigung von Rohrleitungen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen auswählen
- b)
-
für die Herstellung von Rohrleitungen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen 3D-Datensätze konvertieren
- c)
-
Datensätze über Schnittstellen an Fertigungsmaschinen übertragen
- d)
-
Prozessparameter anpassen und optimieren
- e)
-
Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- f)
-
Ist-Werte im digitalen Zwilling aktualisieren und dokumentieren
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