| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen |  | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben |  | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Absatz 1 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |  | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 23 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
 während
 der gesamten
 Ausbildung
 | 
            
                | 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)
                            Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)
                            Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)
                            Vorschriften zum Datenschutz anwendene)
                            informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)
                            Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)
                            digitale Lernmedien nutzenh)
                            die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)
                            betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)
                            Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)
                            Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)
                            in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten |  | 
            
                | Abschnitt 2 | 
            
                | 1. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 1 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)
                            Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 2 bis 4 
 
 
 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnen |  | 
            
                | Zeitrahmen 2 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installieren | 2 bis 4 | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        c)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen |  | 
            
                | Zeitrahmen 3 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        c)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführen | 2 bis 4 | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        d)
                            technische Schnittstellen klärene)
                            Komponenten nach Vorgaben auswählenf)
                            technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen |  | 
            
                | Zeitrahmen 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        f)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten |  | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 2 bis 4 | 
            
                | 15 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        a)
                            Hardwarekomponenten installieren und prüfenc)
                            Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen |  | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 5 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        g)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilene)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen | 1 bis 2 
 
 
 
 
 | 
            
                |  |  | 
                        h)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen |  | 
            
                | 16 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        e)
                            Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten |  | 
            
                | Zeitrahmen 6 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        e)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        h)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        g)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerteni)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        c)
                            Störungsmeldungen aufnehmen | 4 bis 5 | 
            
                | 15 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        a)
                            Hardwarekomponenten installieren und prüfenf)
                            Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfeng)
                            aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren |  | 
            
                | 16 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        d)
                            Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzeng)
                            physikalische Größen messen, Messwerte dokumentierenh)
                            Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführeni)
                            Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließenj)
                            Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen |  | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 7 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        h)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        g)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmenh)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        c)
                            Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren |  | 
            
                | 14 | Erstellen von Software (§ 23 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        b)
                            Softwarekomponenten anpassend)
                            Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwendene)
                            Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestaltenf)
                            Sicherheitseinrichtungen implementieren | 2 bis 4
 | 
            
                | 15 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        c)
                            Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassend)
                            Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen entwickeln |  | 
            
                | 16 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        a)
                            Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegenc)
                            Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentierenk)
                            Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen |  | 
            
                | Zeitrahmen 8 | 
            
                | 14 | Erstellen von Software (§ 23 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        a)
                            Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählenc)
                            Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstellen | 2 bis 4 | 
            
                | 16 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        c)
                            Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren | 
            
                | 3. und 4. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 9 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        c)
                            im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)
                            Konflikte im Team lösen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        d)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleicheng)
                            IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwendenj)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        d)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        a)
                            Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysierenb)
                            bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirkenc)
                            Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren | 
 
 
 
 4 bis 5
 | 
            
                | 15 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        b)
                            Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurierene)
                            Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickelni)
                            Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren |  | 
            
                | 16 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        a)
                            Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegenb)
                            Test- und Prüfgeräte auswählen und verbindend)
                            Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzenf)
                            Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testeni)
                            Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließenk)
                            Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren |  | 
            
                | Zeitrahmen 10 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        j)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        i)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenk)
                            Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        b)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren | 2 bis 3 | 
            
                | 15 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        h)
                            Nutzerprogramme einbinden |  | 
            
                | 17 | Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        a)
                            Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführenb)
                            Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und wartenc)
                            Netzwerke administrierend)
                            Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswertene)
                            Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sachverhalte adressatengerecht kommunizierenf)
                            Produkteinweisungen planen und durchführen |  | 
            
                | Zeitrahmen 11 | 
            
                | 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Absatz 1 Nummer 18)
 | 
                        a)
                            Aufträge annehmenb)
                            Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)
                            Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)
                            Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)
                            Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)
                            Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren | 10 bis 12 | 
            
                |  |  | 
                        g)
                            Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenh)
                            technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteileni)
                            Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenj)
                            Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenk)
                            zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenl)
                            Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten |  |