(IndElAusbV 2007)
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Ausfertigungsdatum: 24.07.2007


Anlage 6 IndElAusbV 2007 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 961 — 971)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-
bild-
position
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
a)
Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren
b)
bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken
c)
Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren
d)
technische Schnittstellen klären
e)
Komponenten nach Vorgaben auswählen
f)
technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Erstellen von Software
(§ 23 Absatz 1 Nummer 14)
a)
Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen
b)
Softwarekomponenten anpassen
c)
Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstellen
d)
Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden
e)
Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten
f)
Sicherheitseinrichtungen implementieren
15Integrieren und Konfigurieren
von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
a)
Hardwarekomponenten installieren und prüfen
b)
Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren
c)
Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen
d)
Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen entwickeln
e)
Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickeln
f)
Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen
g)
aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren
h)
Nutzerprogramme einbinden
i)
Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
a)
Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegen
b)
Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
c)
Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren
d)
Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen
e)
Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten
f)
Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testen
g)
physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren
h)
Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
i)
Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen
j)
Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen
k)
Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren
17Technischer Service und Systemoptimierung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 17)
a)
Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
b)
Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten
c)
Netzwerke administrieren
d)
Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswerten
e)
Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sachverhalte adressatengerecht kommunizieren
f)
Produkteinweisungen planen und durchführen
18Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet
(§ 23 Absatz 1 Nummer 18)
a)
Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
e)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
g)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
h)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
i)
Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
j)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
k)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
l)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1

Berufs-
bild-
position
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen,
die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeitrahmen
in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 23 Absatz 1 Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 23 Absatz 1 Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 23 Absatz 1 Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 23 Absatz 1 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen


während
der gesamten
Ausbildung
5Digitalisierung der
Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
(§ 23 Absatz 1 Nummer 5)
a)
auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
b)
Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
c)
Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
d)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e)
informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
g)
digitale Lernmedien nutzen
h)
die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
i)
betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
j)
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
k)
Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
l)
in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
1. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
b)
erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
l)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
2 bis 4


8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen
b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
e)
Leitungen installieren
2 bis 4
10Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 23 Absatz 1 Nummer 10)
c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d)
Steuerschaltungen analysieren
e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f)
systematische Fehlersuche durchführen
2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
d)
technische Schnittstellen klären
e)
Komponenten nach Vorgaben auswählen
f)
technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
f)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
11Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 11)
a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d)
Tools und Testprogramme einsetzen
2 bis 4
15Integrieren und
Konfigurieren von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
a)
Hardwarekomponenten installieren und prüfen
c)
Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
(§ 23 Absatz 1 Nummer 10)
a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen
e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
1 bis 2




h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
e)
Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
(§ 23 Absatz 1 Nummer 8)
h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
9Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen und Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 9)
g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
c)
Störungsmeldungen aufnehmen
4 bis 5
15Integrieren und Konfigurieren von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
a)
Hardwarekomponenten installieren und prüfen
f)
Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen
g)
aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
d)
Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen
g)
physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren
h)
Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
i)
Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen
j)
Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
g)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
c)
Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren
14Erstellen von Software
(§ 23 Absatz 1 Nummer 14)
b)
Softwarekomponenten anpassen
d)
Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden
e)
Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten
f)
Sicherheitseinrichtungen implementieren

2 bis 4
15Integrieren und Konfigurieren von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
c)
Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen
d)
Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen entwickeln
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
a)
Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegen
c)
Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren
k)
Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen
Zeitrahmen 8
14Erstellen von Software
(§ 23 Absatz 1 Nummer 14)
a)
Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen
c)
Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstellen
2 bis 4
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
c)
Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adaptieren, Testdaten generieren und dokumentieren
3. und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
c)
im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
i)
Konflikte im Team lösen
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
g)
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
j)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 13)
a)
Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren
b)
bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken
c)
Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren





4 bis 5
15Integrieren und Konfigurieren von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
b)
Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren
e)
Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickeln
i)
Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren
16Durchführen von Systemtests
(§ 23 Absatz 1 Nummer 16)
a)
Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegen
b)
Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden
d)
Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeldbedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen
f)
Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testen
i)
Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen
k)
Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation
(§ 23 Absatz 1 Nummer 6)
j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 23 Absatz 1 Nummer 7)
i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
12Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 12)
b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
f)
technische Unterstützung leisten
g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
2 bis 3
15Integrieren und Konfigurieren von Systemen
(§ 23 Absatz 1 Nummer 15)
h)
Nutzerprogramme einbinden
17Technischer Service und Systemoptimierung
(§ 23 Absatz 1 Nummer 17)
a)
Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
b)
Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten
c)
Netzwerke administrieren
d)
Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswerten
e)
Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sachverhalte adressatengerecht kommunizieren
f)
Produkteinweisungen planen und durchführen
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
(§ 23 Absatz 1 Nummer 18)
a)
Aufträge annehmen
b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
e)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
10 bis 12
g)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
h)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
i)
Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
j)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
k)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
l)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten