| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen |  | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben |  | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |  | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | während der gesamten
 Ausbildung
 | 
            
                | 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)
                            Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)
                            Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)
                            Vorschriften zum Datenschutz anwendene)
                            informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)
                            Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)
                            digitale Lernmedien nutzenh)
                            die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)
                            betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)
                            Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)
                            Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)
                            in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten |  | 
            
                | Abschnitt 2 | 
            
                | 1. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 1 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)
                            Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 2 bis 4 
 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        b)
                            bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken |  | 
            
                | Zeitrahmen 2 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installieren | 1 bis 3 | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        c)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        c)
                            mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen |  | 
            
                | 15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        c)
                            Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden |  | 
            
                | Zeitrahmen 3 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        c)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführen | 
 3 bis 5
 | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        c)
                            mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen |  | 
            
                | 14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        c)
                            Bauteile und Baugruppen beschaffend)
                            Leiterplatten erstellen und bestücken |  | 
            
                | 15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        c)
                            Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden |  | 
            
                | Zeitrahmen 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        f)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten | 2 bis 4 | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 5 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        g)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilene)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen | 
 
 
 
 
 1 bis 3
 | 
            
                | Zeitrahmen 6 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        b)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendene)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        h)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        g)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten | 3 bis 5 | 
            
                | 14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        a)
                            Entwürfe und Layouts erstellenb)
                            Fertigungsunterlagen erstellenc)
                            Bauteile und Baugruppen beschaffend)
                            Leiterplatten erstellen und bestückene)
                            Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauenf)
                            komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpasseng)
                            Komponenten prüfen und in Betrieb nehmenh)
                            Produktdokumentationen erstellen |  | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 7 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        g)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten |  | 
            
                | 15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        a)
                            konstruktiven Aufbau erstellenb)
                            Hardwarekomponenten montieren und anschließend)
                            Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmenf)
                            geräte- und systemspezifische Software installieren und konfiguriereng)
                            komplexe Geräte und Systeme prüfen | 3 bis 4 | 
            
                | Zeitrahmen 8 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        h)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        e)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        a)
                            Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysierenb)
                            bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirkend)
                            die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren | 
 2 bis 3
 | 
            
                | 15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        e)
                            Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassenf)
                            geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurierenh)
                            Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen |  | 
            
                | 17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        g)
                            Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten |  | 
            
                | 3. und 4. Ausbildungsjahr 
 | 
            
                | Zeitrahmen 9 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        b)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenc)
                            im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen |  | 
            
                |  |  | 
                        g)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)
                            Konflikte im Team lösen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        d)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichenk)
                            Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        i)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        d)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        d)
                            die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysierene)
                            Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen | 3 bis 4 | 
            
                | 16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und
 Prüfeinrichtungen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        a)
                            Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachenb)
                            Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuernc)
                            Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimierend)
                            Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollierene)
                            Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführenf)
                            Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteileng)
                            Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurierenh)
                            Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführeni)
                            vorbeugende Instandhaltung durchführen |  | 
            
                | Zeitrahmen 10 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        j)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        i)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        b)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)
                            Störungsmeldungen aufnehmene)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren |  | 
            
                | 16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und
 Prüfeinrichtungen
 (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        h)
                            Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführeni)
                            vorbeugende Instandhaltung durchführen | 3 bis 4 | 
            
                | 17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        a)
                            Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnenb)
                            bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)
                            Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführend)
                            Geräte und Systeme warten und instand setzene)
                            Produkteinweisungen planen und durchführenf)
                            Kundenberatungen durchführeng)
                            Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten |  | 
            
                | Zeitrahmen 11 | 
            
                | 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18)
 | 
                        a)
                            Aufträge annehmenb)
                            Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)
                            Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)
                            Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten |  | 
            
                |  |  | 
                        e)
                            Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachenf)
                            Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstelleng)
                            Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)
                            Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)
                            Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)
                            technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilenk)
                            Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenl)
                            Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)
                            zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)
                            Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 
 
 
 
 
 
 
 10 bis 12
 |