| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen |  | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben |  | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Absatz 1 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |  | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 11 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | während der gesamten
 Ausbildung
 | 
            
                | 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 11 Absatz 1 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)
                            Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)
                            Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)
                            Vorschriften zum Datenschutz anwendene)
                            informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)
                            Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)
                            digitale Lernmedien nutzenh)
                            die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)
                            betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)
                            Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)
                            Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)
                            in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten |  | 
            
                | Abschnitt 2 | 
            
                | 1. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 1 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)
                            Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnen | 
            
                | Zeitrahmen 2 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden | 3 bis 5 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installieren | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        c)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        a)
                            Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauenc)
                            Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigenf)
                            Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen | 
            
                | Zeitrahmen 3 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        c)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführen | 
 2 bis 4
 | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        e)
                            Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen |  | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        g)
                            Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen |  | 
            
                | Zeitrahmen 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        f)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten | 1 bis 3 | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 5 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        g)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilene)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen | 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 1 bis 3
 | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        c)
                            Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählend)
                            Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen |  | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        e)
                            Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellenh)
                            Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringenj)
                            Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließenm)
                            Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilenn)
                            Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen |  | 
            
                | Zeitrahmen 6 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        e)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 5 | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        g)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        c)
                            Störungsmeldungen aufnehmen | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        s)
                            Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellent)
                            Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen | 
            
                | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        a)
                            Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planenb)
                            Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollierenc)
                            Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 7 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        h)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        g)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        h)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        e)
                            Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen |  | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        g)
                            Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnenn)
                            Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 15 | Konfigurieren und Programmieren von
 Steuerungen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        a)
                            Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmenb)
                            Anwendungssoftware installieren und konfigurierenc)
                            Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändernd)
                            Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassenf)
                            Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren | 2 bis 4 | 
            
                | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        d)
                            Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen |  | 
            
                | 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        i)
                            Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen |  | 
            
                | Zeitrahmen 8 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        e)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 2 bis 4 | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        d)
                            Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenl)
                            Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbindenp)
                            Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellenq)
                            nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen | 
            
                | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        h)
                            Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzenj)
                            Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen | 
            
                | 3. und 4. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 9 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        b)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenc)
                            im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)
                            Konflikte im Team lösen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        d)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        i)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        d)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        a)
                            Kundenanforderungen analysierenb)
                            vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilenf)
                            Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planeng)
                            die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen | 
 3 bis 5
 | 
            
                | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        b)
                            Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführeni)
                            Datenleitungen konfektionierenk)
                            Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiteno)
                            Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmenr)
                            Beleuchtungsanlagen montieren und installierenu)
                            Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollierenv)
                            Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben |  | 
            
                | 15 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        e)
                            Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen |  | 
            
                | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        g)
                            Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halteni)
                            Kommunikationsanlagen warten und instand setzen |  | 
            
                | 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        d)
                            Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen |  | 
            
                | Zeitrahmen 10 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        j)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen | 2 bis 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        k)
                            Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        b)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren | 
            
                | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        e)
                            Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschenf)
                            dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand haltenk)
                            Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | 
            
                | 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        a)
                            Serviceleistung anbieten und durchführenb)
                            bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)
                            Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beratene)
                            Serviceleistungen dokumentierenf)
                            technische Anlagen überwacheng)
                            Ferndiagnose und -wartung durchführenh)
                            Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzenj)
                            Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren | 
            
                | Zeitrahmen 11 | 
            
                | 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Absatz 1 Nummer 18)
 | 
                        a)
                            Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)
                            Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)
                            Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)
                            Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewertene)
                            Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellenf)
                            Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfeng)
                            Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)
                            Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwendeni)
                            Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenj)
                            Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenk)
                            technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternl)
                            Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)
                            zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)
                            Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |