| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen |  | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben |  | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |  | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 7 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | während der gesamten
 Ausbildung
 | 
            
                | 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)
                            Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)
                            Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)
                            Vorschriften zum Datenschutz anwendene)
                            informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)
                            Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten |  | 
            
                |  |  | 
                        g)
                            digitale Lernmedien nutzenh)
                            die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)
                            betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)
                            Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)
                            Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)
                            in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten |  | 
            
                | Abschnitt 2 | 
            
                | 1. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 1 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 5 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten
 der Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)
                            Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnen | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        a)
                            Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren | 
            
                | Zeitrahmen 2 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwenden |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installieren | 
 
 2 bis 4
 | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        c)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        e)
                            technische Schnittstellen und Netztopologien kläreng)
                            Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswähleni)
                            technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen |  | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        b)
                            Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen |  | 
            
                | Zeitrahmen 3 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        b)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        c)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführen | 3 bis 4 | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen |  | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        c)
                            Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen |  | 
            
                | Zeitrahmen 4 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        f)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten | 1 bis 2 | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von
 IT-Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        d)
                            Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 5 | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        g)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 2 bis 3 | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilene)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteileng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        b)
                            Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen | 
            
                | Zeitrahmen 6 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        e)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        g)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        f)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        b)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)
                            Störungsmeldungen aufnehmen | 3 bis 4 | 
            
                | 15 | Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        a)
                            technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellenb)
                            Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizierenc)
                            wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführenf)
                            Störmeldungen aufnehmen und beurteilen |  | 
            
                | 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        b)
                            Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen |  | 
            
                | 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        a)
                            Daten für das Gebäudemanagement bereitstellene)
                            Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären |  | 
            
                | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | 
            
                | Zeitrahmen 7 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        b)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenh)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        g)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen |  | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        h)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        a)
                            Kundenanforderungen analysiereng)
                            Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen | 1 bis 3 | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        b)
                            Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenc)
                            Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)
                            Netz- und Bussysteme anpassenf)
                            Beleuchtungssysteme montieren und installiereng)
                            Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        g)
                            Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpasseni)
                            Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen |  | 
            
                | Zeitrahmen 8 | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        e)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        d)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        c)
                            Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planenf)
                            Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren | 3 bis 5 | 
            
                | 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        h)
                            Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzenj)
                            Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren |  | 
            
                | 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        d)
                            Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen |  | 
            
                | 3. und 4. Ausbildungsjahr | 
            
                | Zeitrahmen 9 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        c)
                            im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)
                            Konflikte im Team lösen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        d)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigenj)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichen |  | 
            
                | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
 | 
                        d)
                            Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planenh)
                            Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten | 2 bis 4 | 
            
                | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
 | 
                        d)
                            Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen |  | 
            
                | 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        d)
                            Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren |  | 
            
                | 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        b)
                            Rapporte und Leistungsnachweise prüfenf)
                            an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirkeng)
                            Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmenh)
                            vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachteni)
                            Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen |  | 
            
                | Zeitrahmen 10 | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        b)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenj)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen |  | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der
 Arbeitsergebnisse
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        i)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenk)
                            Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden |  | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        i)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |  | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        i)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen |  | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen
 von Serviceleistungen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        e)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren |  | 
            
                | 15 | Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
 | 
                        d)
                            Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführene)
                            gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstelleng)
                            Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentierenh)
                            Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokolliereni)
                            Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassenj)
                            bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken | 3 bis 5 | 
            
                | 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
 | 
                        a)
                            Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuernc)
                            Kunden, insbesondere bei Störungen, informierene)
                            Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisenf)
                            Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisenk)
                            Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen |  | 
            
                | 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
 | 
                        c)
                            Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten |  | 
            
                | Zeitrahmen 11 | 
            
                | 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18)
 | 
                        a)
                            Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)
                            Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)
                            Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)
                            Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Regeln einholen, prüfen und bewertene)
                            Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorratenf)
                            Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwacheng)
                            Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)
                            Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)
                            Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)
                            technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternk)
                            Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizierenl)
                            Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)
                            zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)
                            Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |