| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 1,
 § 11 Absatz 1 Nummer 1,
 § 15 Absatz 1 Nummer 1,
 § 19 Absatz 1 Nummer 1,
 § 23 Absatz 1 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des
 Ausbildungsbetriebes
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 2,
 § 11 Absatz 1 Nummer 2,
 § 15 Absatz 1 Nummer 2,
 § 19 Absatz 1 Nummer 2,
 § 23 Absatz 1 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 3,
 § 11 Absatz 1 Nummer 3,
 § 15 Absatz 1 Nummer 3,
 § 19 Absatz 1 Nummer 3,
 § 23 Absatz 1 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 7 Absatz 1 Nummer 4,
 § 11 Absatz 1 Nummer 4,
 § 15 Absatz 1 Nummer 4,
 § 19 Absatz 1 Nummer 4,
 § 23 Absatz 1 Nummer 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
            
                | 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und
 Informationssicherheit
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 5,
 § 11 Absatz 1 Nummer 5,
 § 15 Absatz 1 Nummer 5,
 § 19 Absatz 1 Nummer 5,
 § 23 Absatz 1 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)
                            Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)
                            Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)
                            Vorschriften zum Datenschutz anwenden | 
            
                |  |  | 
                        e)
                            informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)
                            Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)
                            digitale Lernmedien nutzenh)
                            die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)
                            betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)
                            Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)
                            Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)
                            in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten | 
            
                | 6 | Betriebliche und technische Kommunikation
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 6,
 § 11 Absatz 1 Nummer 6,
 § 15 Absatz 1 Nummer 6,
 § 19 Absatz 1 Nummer 6,
 § 23 Absatz 1 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwendenc)
                            im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führene)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzeng)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixierenh)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentiereni)
                            Konflikte im Team lösenj)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen | 
            
                | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7,
 § 11 Absatz 1 Nummer 7,
 § 15 Absatz 1 Nummer 7,
 § 19 Absatz 1 Nummer 7,
 § 23 Absatz 1 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzend)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichteng)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmenh)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerteni)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichenk)
                            Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwendenl)
                            Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 
            
                | 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 8,
 § 11 Absatz 1 Nummer 8,
 § 15 Absatz 1 Nummer 8,
 § 19 Absatz 1 Nummer 8,
 § 23 Absatz 1 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassenb)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installierenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmeng)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachtenh)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen | 
            
                | 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und
 Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 9,
 § 11 Absatz 1 Nummer 9,
 § 15 Absatz 1 Nummer 9,
 § 19 Absatz 1 Nummer 9,
 § 23 Absatz 1 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnenc)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführeng)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerteni)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren | 
            
                | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und
 Betriebsmitteln
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 10,
 § 11 Absatz 1 Nummer 10,
 § 15 Absatz 1 Nummer 10,
 § 19 Absatz 1 Nummer 10,
 § 23 Absatz 1 Nummer 10)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilenc)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 
            
                |  |  | 
                        e)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen | 
            
                | 11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
 (§ 7 Absatz 1 Nummer 11,
 § 11 Absatz 1 Nummer 11,
 § 15 Absatz 1 Nummer 11,
 § 19 Absatz 1 Nummer 11,
 § 23 Absatz 1 Nummer 11)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT-Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 
            
                | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12,
 § 11 Absatz 1 Nummer 12,
 § 15 Absatz 1 Nummer 12,
 § 19 Absatz 1 Nummer 12,
 § 23 Absatz 1 Nummer 12)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbietenb)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)
                            Störungsmeldungen aufnehmend)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigene)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren |