Ausfertigungsdatum: 25.01.2008
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 122;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau | |
geboren am | in |
hat am | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | Note | ||
1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft | |||
2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle | |||
3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung | |||
4. Immobilienbewirtschaftung | |||
5. Bauprojektmanagement | |||
6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit |
(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am
in vor abgelegte Prüfung in dem
Handlungsbereich freigestellt.“)
7. Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) |
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum |
Unterschrift(en) |
(Siegel der zuständigen Stelle) |