(IMF/IBRDBeitrAbkG)
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund) und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development)

Ausfertigungsdatum: 28.07.1952


Art 1 IMF/IBRDBeitrAbkG

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den auf der Währungs- und Finanz-Konferenz der Vereinten Nationen in Bretton Woods (N.H., USA) zwischen dem 1. und 22. Juli 1944 abgeschlossenen Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund) und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development) wird zugestimmt.