(IFUKK1992G)
Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994

Ausfertigungsdatum: 20.08.1996


Art 3 IFUKK1992G

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Konstitution und die Konvention nach Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution sowie die Änderungen der Konstitution und der Konvention nach Artikel 55 Abs. 8 in Verbindung mit Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution und Artikel 42 Abs. 9 der Konvention in Verbindung mit Artikel 52 Abs. 3 der Konstitution für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.