(IEntwOrgAbkG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation

Ausfertigungsdatum: 18.08.1960


Art 4 IEntwOrgAbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.