Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen (IAEOBen/IAEOHiLÜbkG)
Gesetz zu den IAEO-Übereinkommen vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

Ausfertigungsdatum: 16.05.1989


Art 1 IAEOBen/IAEOHiLÜbkG

Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:

1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.
Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.