Dem Hauptzollamt Augsburg werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Rosenheim, 
- 2.
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                die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim sowie 
- 3.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim.