Dem Hauptzollamt Augsburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
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die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Rosenheim,
- 2.
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die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim sowie
- 3.
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die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim.