Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg, 
- 2.
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                die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf, 
- 3.
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                die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie 
- 4.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.