Dem Hauptzollamt Köln werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
- 
                die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung des Hauptzollamts Aachen sowie 
- 2.
- 
                die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen.