Dem Hauptzollamt Aachen werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
- 
                
                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
- 
                            der Hauptzollämter Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld und Münster, 
- b)
- 
                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Aachen als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 2.
- 
                die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Köln sowie 
- 3.
- 
                den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Köln, mit Ausnahme des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Kreisfreien Stadt Leverkusen.