(HwPGV)
Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Ausfertigungsdatum: 08.03.1990


§ 3 HwPGV

Für die Gründung und Tätigkeit der PGH findet im übrigen das "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" Anwendung, soweit diese Verordnung keine abweichenden Regelungen enthält.