(HWirtMeistPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

Ausfertigungsdatum: 28.07.2005


§ 3 HWirtMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung umfasst die Teile

1.
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist gemäß den §§ 4 bis 6 durchzuführen.