Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO)
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland

Ausfertigungsdatum: 03.04.2002


§ 5 HundVerbrEinfVO Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.