Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

Ausfertigungsdatum: 15.12.2006


§ 16 HufBeschlV Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 5 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.