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< § 7
Anlage 1 >

Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung

Ausfertigungsdatum: 10.03.2009


Schlussformel HufBeschl-AnerkennV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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