Die Erhebungen erstrecken sich auf: 
        
            - 1.
- 
                Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten, 
- 2.
- 
                staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und 
- 3.
- 
                Berufsakademien.