(HSchmidtStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung

Ausfertigungsdatum: 13.10.2016


§ 9 HSchmidtStiftG Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstands sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.