(HopfG)
Hopfengesetz

Ausfertigungsdatum: 21.10.1996


§ 6 HopfG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die §§ 2 und 3 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft.