Hopfen-Einfuhrverordnung (HopfEinV)
Verordnung zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern

Ausfertigungsdatum: 14.01.1997


§ 4 HopfEinV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)