Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
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Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien,
- 7.
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Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen,
- 8.
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Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen,
- 9.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 10.
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Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
- 11.
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Prüfen und Behandeln von Oberflächen,
- 12.
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Drechseln und Drehen,
- 13.
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dekoratives Spanen und Schnitzen,
- 14.
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dekoratives Malen und Schmücken,
- 15.
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Montieren von Teilen,
- 16.
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Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen.