(HolzSpielzMAusbV 1996)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin

Ausfertigungsdatum: 08.07.1996


§ 2 HolzSpielzMAusbV 1996 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.