Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, 
- 6.
- 
                Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen, 
- 7.
- 
                Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, 
- 8.
- 
                Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, 
- 9.
- 
                Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung, 
- 10.
- 
                Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, 
- 11.
- 
                manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen, 
- 12.
- 
                Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 13.
- 
                Anfertigen von Klappenmechanikteilen, 
- 14.
- 
                Fügen, 
- 15.
- 
                Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen, 
- 16.
- 
                Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall, 
- 17.
- 
                Behandeln von Oberflächen, 
- 18.
- 
                Bohren von Ton- und Säulchenlöchern, 
- 19.
- 
                Anbringen und Bearbeiten von Säulchen, 
- 20.
- 
                Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik, 
- 21.
- 
                Spielfertigmachen von Instrumenten, 
- 22.
- 
                Reparieren von Instrumenten.