Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung,
- 6.
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 7.
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 8.
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Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten,
- 9.
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Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung,
- 10.
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 11.
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manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
- 12.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 13.
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Anfertigen von Klappenmechanikteilen,
- 14.
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Fügen,
- 15.
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Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen,
- 16.
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Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall,
- 17.
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Behandeln von Oberflächen,
- 18.
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Bohren von Ton- und Säulchenlöchern,
- 19.
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Anbringen und Bearbeiten von Säulchen,
- 20.
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Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik,
- 21.
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Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 22.
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Reparieren von Instrumenten.