(HolzbhAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Ausfertigungsdatum: 27.01.1997


§ 6 HolzbhAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.