Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
-
Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen,
- 6.
-
Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten,
- 7.
-
Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren,
- 8.
-
Be- und Verarbeiten von Hölzern,
- 9.
-
Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln,
- 10.
-
Bedienen und Warten von Maschinen,
- 11.
-
Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien,
- 12.
-
Behandeln von Oberflächen,
- 13.
-
Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken,
- 14.
-
Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten.