Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
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                Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen, 
- 6.
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                Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten, 
- 7.
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                Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren, 
- 8.
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                Be- und Verarbeiten von Hölzern, 
- 9.
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                Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln, 
- 10.
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                Bedienen und Warten von Maschinen, 
- 11.
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                Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien, 
- 12.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 13.
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                Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken, 
- 14.
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                Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten.