(HolzbhAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin

Ausfertigungsdatum: 27.01.1997


§ 2 HolzbhAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin wird staatlich anerkannt.