(HolzbearbMechAusbV 2004-07)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 15.07.2004


§ 6 HolzbearbMechAusbV 2004-07 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.