(HolzbearbMechAusbV 2004-07)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 15.07.2004


§ 1 HolzbearbMechAusbV 2004-07 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.