(HolzBauSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Ausfertigungsdatum: 02.05.2007


§ 3 HolzBauSchAusbV Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.