(HolzBauSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Ausfertigungsdatum: 02.05.2007


§ 2 HolzBauSchAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.