Dem in New York am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten
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Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
und dem ebenfalls in New York am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten
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Fakultativen Unterzeichnungsprotokoll vom 29. April 1958 über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
wird zugestimmt. Das Übereinkommen und das Unterzeichnungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.