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Hohe-See-Einbringungsgesetz (HoheSeeEinbrG)
Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972)

Ausfertigungsdatum: 25.08.1998


§ 13 HoheSeeEinbrG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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