Hofraumverordnung (HofV)
Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen

Ausfertigungsdatum: 12.07.2017


§ 3 HofV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.