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Hörgeräteakustikermeisterverordnung (HörgAkMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Hörgeräteakustiker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 26.04.1994


§ 8 HörgAkMstrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft.

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