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Schutzbau-Höchstbetragsverordnung (HöBetrV)
Verordnung über die Höchstbeträge der steuerlich begünstigten Herstellungskosten von Schutzräumen im Sinne der §§ 7 und 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes

Ausfertigungsdatum: 25.02.1970


Anlage 4 HöBetrV

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