Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung (HoBaMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Ausfertigungsdatum: 10.09.2012


§ 6 HoBaMstrV Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I

(1) Das Meisterprüfungsprojekt dauert drei Arbeitstage. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

(2) Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch werden gesondert bewertet. Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet.

(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch mit weniger als 30 Punkten bewertet worden sein darf.